Die Google-#Indexierung einer Website ist ein Prüfverfahren, durch das die Website im Google-#Index ("Suchmaschinenverzeichnis") aufgenommen wird. Dieses Verfahren wird vom Webmaster der Website beantragt und durch Google durchgeführt.

Bild1: Verzicht auf die Indexierung einer ausgeblendeten
Seite in den Wix-Einstellungen.
Möglicherweise haben Sie Ihre Website (oder Ihren Blog) nur für den persönlichen Gebrauch erstellt und möchten sie (ihn) auf die gleiche Weise weiter verwenden. Oder Sie wollen, dass nur diejenigen Kunden, die die genaue Webadresse Ihrer Website kennen, Sie im Internet finden können. Dann müssen Sie sich natürlich keine Gedanken über die Suchmaschinen und die Indexierung Ihrer Website machen. Auch in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, um eine gute #Benutzerfreundlichkeit und #Webstandards (siehe #W3C „Web Content Accessibility Guidelines 1.0") Ihrer Website bemüht zu sein.
“Eine Seite gilt als von Google indexiert, wenn sie vom Google-Crawler („Googlebot") aufgerufen, auf Inhalt und Bedeutung hin analysiert und im Google-Index gespeichert wurde. Indexierte Seiten können in den Google-Suchergebnissen angezeigt werden, sofern sie nicht gegen die Richtlinien für Webmaster von Google verstossen.” (Google Search Console)
Wenn eine Website öffentlich über die Google-Suchmaschine zugänglich sein soll, müssen für diese Website zwei wichtige #Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Website muss im Internet #veröffentlicht werden
die #Indexierung der Seite bei Google muss von einer berechtigten und verifizierten Person beantragt werden.
Dadurch kann Google mit einem Google-Crawler-Robot („Googlebot") auf Ihre Website zugreifen, deren Inhalt und Bedeutung analysieren und mit seinen Regeln abgleichen. Fällt die Prüfung positiv aus, wird die Website in den Google-Index (ins "Suchmaschinenverzeichnis") aufgenommen, nach den Google-Algorithmen geordnet und gespeichert. Erst dann können die indexierten Seiten in den Suchergebnissen von Google angezeigt werden. Die Position Ihrer Website in der Google-Suchergebnisliste ist variabel und von ungefähr 200 Faktoren (#200Faktoren) abhängig.
Verweigerung der Indexierung von Google
Es kann vorkommen, dass die Indexierung einer Website angefordert wird, die entweder in der Sitemap.xml-Datei als „noindex" deklariert oder ausgeblendet oder durch die robots.txt-Anweisung blockiert ist. In diesem Fall verweigert Google die Indexierung dieser Seite auch ohne Zugriff auf die Inhalte.
Es wird dringend empfohlen (#Empfehlung), dafür zu sorgen, dass keine versteckte Webseite zur Indexierung eingereicht wird. Eine "404"-Fehlermeldung (d. h. "nicht gefunden", #404Fehlermeldung) für eine Unterseite ist ein schwerwiegender Fehler für Google und kann zu einem erheblichen Verlust des Rankings für die gesamte Website in der Google-Suchmaschine führen (zu einer niedrigeren Position in der Google-Suchergebnisliste).
Das #Vorgehen, um bei Google eine Indexierung zu beantragen:
Ich empfehle in diesem Fall (#Empfehlung) in den „Website-Seiten und Menü"-Einstellungen (links) des Website-Editors jede Seite separat manuell auf „indexieren" zu setzten oder anderenfalls in den „Erweiterte SEO"-Einstellungen „Robots-Meta-Tag" die Hacken „noindex" uw. zu stellen (siehe Bild 1 oben).
bei einer #WordPress-Seite die vorinstallierten Tools wie #Yoast SEO zu nutzen usw.
In jedem Fall ist empfehlenswert (#Empfehlung) die Indexierungen der Seiten durch Google Search Console zu prüfen (URL-Prüfung durchzuführen, #URL_Prüfung), evtl. entfernen und, falls nötig, wieder per Google Search Console zu beantragen.
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